das gesetz

Prostitution als Beruf

Prostitution galt bis zum 1. Januar 2002 als nicht strafbar, aber sittenwidrig. Laut einem Reichsgesetz von 1901 widersprach der Beruf dem „Anstandsgefühl der recht und billig Denkenden“. Mit dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“, das vor einem Jahr in Kraft trat, versuchte Rot-Grün, das Gewerbe zu legalisieren. Der Lohn für vereinbarte „sexuelle Handlungen“ ist nun einklagbar, ebenso können Arbeitsverträge abgeschlossen werden – mit Sozialversicherungspflicht. Nicht einklagbar ist die Rückzahlung des Lohns, wenn der Kunde nicht zufrieden ist. Allerdings gilt weiterhin das Werbeverbot für sexuelle Dienste. Anzeigen zu schalten ist in der Praxis horrend teuer. Auch die Sperrgebietsverordnung blieb bestehen; Prostitution kann in bestimmten Gebieten verboten werden. Dies wird von Prostituierten kritisiert. Die zahlreichen illegalen Migrantinnen werden weiterhin zu Niedrigstlöhnen ausgebeutet. OES