Lassen sich Frauen ein Z für ein C vormachen?

Das Landgericht Hannover verhandelt über die Orthographie von Hautdellen im Branchenbuch

Die korrekte Schreibweise des Wortes Zellulitis beschäftigt seit Mittwoch das Landgericht Hannover. Die Besitzerin eines Kosmetikstudios weigert sich, 830 Euro für den Eintrag im Branchenbuch zu bezahlen. Ihre Firma sei fälschlich unter dem Buchstaben „Z“ als „Zellulitisbehandlung“ aufgenommen worden. Richtig sei aber die Schreibweise „Cellulitisbehandlung“ mit „C“.

In erster Instanz hatte der Telefonbuchverlag das Geld eingeklagt. Anfang Februar müssen die Richter im Berufungsverfahren entscheiden. Der Anwalt des Branchenbuchverlags verweist auf den Duden: „Im gesamten deutschen Sprachraum bis hin nach Südtirol wird das Wort mit „Z“ geschrieben“, sagte der Rechtsvertreter am Rande der Verhandlung. Außerdem habe sich der Verlag ausdrücklich vorbehalten, Kundenwünsche orthografisch abzuändern, wenn dies nötig sei. So hatte es auch das Amtsgericht gesehen. Die Studiobetreiberin argumentiert dagegen, dass sie ausdrücklich ein „C“ bestellt habe. Sie ist der einzige Eintrag in der Rubrik. Richter Dieter Schneidewind räumte der Frau zum Auftakt des Zivilprozesses wenig Chancen ein: „Wer in die Gelben Seiten guckt, schaut doch unter „Z“ und „C““, sagte er. „Klassisch ist die Schreibweise mit „Z“. Aber es geht wohl beides.“ Ausschlaggebend seien aller Voraussicht nach die Vertragsbedingungen des Verlags. Außerdem müsse die Frau nachweisen, dass wegen des unerwünschten Buchstabens weniger Kundinnen zum Behandeln des Bindegewebes kämen. In der neuen Auflage des Branchenbuches gibt es nun unter „C“ einen Querverweis zum „Z“. dpa