Karlsruhe: Auto ist keine Waffe

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat eine enge Auslegung der Strafgesetze verlangt. Ein Auto dürfe deshalb nicht als „Waffe“ eingestuft werden. Geklagt hatte ein Mann aus Dresden, der während einer Polizeikontrolle losgefahren war, obwohl ein Polizist den Arm noch im Fahrzeug hatte. Der Polizist wurde dabei kurz nach vorne mitgezogen, aber nicht verletzt. Das Landgericht Dresden hatte dies als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall gewertet. Der Mann habe sein Auto als Waffe benutzt, hieß es in der Urteilsbegründung. Dieses Urteil hoben die Bundesverfassungsrichter nun auf. Ein Auto sei vom Begriff „Waffe“ nicht mehr umfasst. Sein typischer Zweck sei weder die Bekämpfung anderer noch die Zerstörung von Sachen. Strafgesetze dürften nicht gegen ihren Wortsinn ausgelegt werden, betonte die dreiköpfige Richterkammer in Karlsruhe. Der Mann geht deshalb aber nicht straffrei aus, sondern wird nun wohl wegen einfachem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt werden. (Az.: 2 BvR 2238/07) CHR