Internationales Klonverbot gefordert

Die angeblichen von Clonaid kreierten Klonbabys entfachen erneut den Streit über ein internationales Verbot des Klonens. Grüne und CDU planen gemeinsame Initiative im Bundestag. Klonen soll generell untersagt werden

Bis jetzt haben die Skeptiker Recht behalten. Das angeblich am zweiten Weichnachtstag geborene Klonbaby Eve ist vermutlich nur eine riesige weltweite PR-Kampagne der Raelianer-Sekte. Zwar verkündete Brigitte Boisselie, die Chefin von Clonaid, dass das zweite Klonbaby am Wochenende auf die Welt gekommen sei. Die Mutter des Mädchens sei eine 31-jährige lesbische Frau aus den Niederlanden, sagte die französische Biochemikerin. Gleichzeitig kündete sie die Geburt dreier weiterer Klonkinder bis Ende Januar an. Der Beweis dafür – und das kann nur ein genetischer Elternschaftsnachweis sein – steht jedoch weiterhin aus. Ihn wird es vermutlich auch nicht geben.

Damit ist dann genau das eingetreten, was der Genetikexperte Rudolph Jaenisch vom renommierten MIT-Forschungsinstitut in den USA vor einigen Monaten schon in einem Gespräch mit Journalisten in Berlin vorhersagte: Die umstrittene Klonfirma würde die Geburt der ersten Klonkinds einfach verkünden, den Beweis dafür aber schuldig bleiben.

Die PR-Kampagne hat gewirkt. Weltweit waren die Raelianer und ihre Klonfirma in den Schlagzeilen der Medien. Ein wahrscheinlich nicht beabsichtigter Effekt ist jedoch, dass der Ruf nach einem internationalen Klonverbot jetzt wieder lauter geworden ist.

So brachten zwei US-Kongressabgeordnete, der Republikaner Dave Weldon aus Florida und der Demokrat Bart Stupak aus Michigan, vorgestern erneut einen Gesetzentwurf in das Parlament ein, der ein Klonverbot vorsieht. Die ursprüngliche Vorlage war in der letzten Legislaturperiode zwar vom Repräsentantenhaus gebilligt worden, scheiterte dann aber im US-Senat. Der jetzt vorgelegte Entwurf ist jedoch abgemildert. Zwar soll neben dem Klonen auch der Import geklonter menschlicher Embryonen verboten werden, der Import von Stammzelllinien, die im Ausland aus Embryonen gewonnen wurden, wäre demnach aber nicht untersagt.

Auch die EU-Kommission will sich jetzt verstärkt für ein internationales Verbot des reproduktiven Klonens einsetzen. Der für Forschung zuständige EU-Kommissar, Philippe Busquin, kündigte an, dass er die entsprechende deutsch-französische Initiative bei der UNO unterstützen werde. Das reproduktive Klonen menschlicher Embryos sei nicht nur aus Gründen der Ethik und gemeinsamer Werte zu verurteilen, sagte Busquin, sondern auch aus wissenschaftlichen Erwägungen eine unverantwortliche Methode. So hätten Experimente an Tieren gezeigt, dass das Klonen mit sehr großen Unsicherheiten und Risiken verbunden sei. Sowohl die EU-Grundrechte-Charta als auch die Konvention des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin verböten ausdrücklich das reproduktive Klonen, fügte der EU-Kommissar in seiner Stellungnahme noch hinzu.

Im Deutschen Bundestag wird es vermutlich zu einer schwarz-grünen Initiative kommen, die sich für ein generelles Klonverbot einsetzen wird. Sowohl das reproduktive als auch das therpeutische Klonen sollen demnach verboten werden. Das entspricht auch der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland. Ausgenommen von einem Verbot ist lediglich der Import von Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt worden sind.

Die Vizechefin der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Böhmer, kritisierte auch die bisherige Verhandlungsstrategie der Bundesregierung bei den Vereinten Nationen. Die von Bundesaußenminister Joschka Fischer mit initierte deutsch-französische Initiative hatte sich ausdrücklich nur für ein Verbot der reproduktiven Klonens ausgesprochen. Der gemeinsam von den USA und Spanien eingebrachte Antrag sah hingegen auch ein Verbot des therapeutischen Klonens vor.

Nachdem bei der UNO keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der ganze Vorgang auf das Ende des Jahres 2003 vertagt.

WOLFGANG LÖHR