Schlechter Verlierer

Justizsenator will Generalstaatsanwältin loswerden, der er selbst in einem Bewerbungsverfahren unterlegen war

Roger Kusch (CDU) ist ein schlechter Verlierer. Nachdem der Justizsenator neun der zwölf Hamburger GefängnisleiterInnen ausgetauscht hat, hat er offenbar auch Generalstaatsanwältin Angela Uhlig-van Buren zur Bewerbung auf eine Stelle außerhalb Hamburgs aufgefordert – und wollte damit nicht nur eine politisch unliebsame Juristin loswerden, sondern auch eine Konkurrentin, die ihn einmal bei der Bewerbung um einen Job ausgestochen hat: Auch Kusch hatte sich beworben, als Hamburg im November 1998 auf der Suche nach einem Generalstaatsanwalt war.

Der damalige Ministerialrat im Bundeskanzleramt unter Helmut Kohl (CDU) aber hat eine Absage kassiert. Statt seiner hat mit Uhlig-van Buren eine Sozialdemokratin auf dem von ihm begehrten Sessel Platz genommen. Die ist bislang nicht unbedingt durch eine so harte Linie aufgefallen, wie Kusch sie vorgibt. Und steht ihm deshalb noch heute im Weg. Kusch hat in den vergangenen Monaten immer mehr Kompetenzen bei der Staatsanwaltschaft angesiedelt. Zum einen hat er die Gnadenabteilung von der Justizbehörde dorthin verlegt – mit der Weisung, Gefangene nur noch in außergewöhnlichen Fälle vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Zusätzlich löst er die „Einweisungskommission“ auf, die bisher darüber entschieden hat, welcher Verurteilte in welches Gefängnis kommt. Das sollen künftig die StaatsanwältInnen vorschlagen, die den Gefangenen vor Gericht gebracht haben. Damit haben sie noch nach Abschluss des Gerichtsverfahrens über dessen Zukunft mitzuentscheiden.

Eine Umsetzung dieser Pläne in Kuschs Sinne setzt eine Generalstaatsanwaltschaft voraus, die den Anklägern entsprechende Weisungen erteilt – worauf Kusch bei Uhlig-van Buren offenbar nicht vertrauen kann. „Er will sie loswerden“, heißt es aus dem Umfeld der Justizbehörde, „damit Straftäter in Zukunft noch mehr gedemütigt werden können“.

Auch im Fall Kai Nitschke (taz berichtete gestern) gibt es neue Details. Der Justizsprecher, der bisher als Journalist gearbeitet hat, wurde nicht nur zum Richter auf Probe gekürt – die sonst übliche Probezeit von drei Jahren wurde bei ihm auf zwei Jahre verkürzt. ELKE SPANNER