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Betriebskostenabrechnungen
: Drei verschiedene Regelungen möglich

Es ist eine der großen und mieterInnenfreundlichen Neuerungen im Mietrecht: die Verjährung von Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen nach Jahresfrist, d.h. ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Am 31.12.02 sind die Rückzahlungsansprüche der Vermieter aus dem Jahr 2001 verjährt, wenn eine Abrechnung nicht rechtzeitig erstellt wurde. Grundsätzlich sind drei verschiedene Regelungen über Betriebskosten zu unterscheiden:

Die Vorauszahlung ist ein monatlicher Abschlag, über den der Vermieter abrechnen muß. In den Mietverträgen finden sich meist unter der Vereinbarung über die Nettokaltmiete eine Auflistung der verschiedenen Positionen bzw. ein Hinweis auf Anlage 3 zu § 27 II.BV, die in den Formularmietverträgen auf einer der letzten Seiten nachzulesen ist. Wenn dieser Teil des Vertrages ausgefüllt ist, ist eine Vorauszahlung vereinbart.

Eine Umlage ist zwar auch ein monatlicher Beitrag zu den Betriebskosten. Hier haben Vermieter und MieterInnen aber lediglich die Übernahme eines Anteils gewollt. Logische Konsequenz: eine Abrechnung ist nicht statthaft. Gleichwohl darf der Vermieter unter Hinweis auf die gestiegenen Kosten und Vorlage der entsprechenden Belege eine höhere Umlage für die Zukunft verlangen.

Die für MieterInnen häufig günstigste Möglichkeit ist die sogenannte Inklusivmiete. Hier sind in der Miete bereits die Betriebskosten enthalten und nicht einzeln zu erfassen. Aber Vorsicht: Wer trotz solch einer günstigen Vereinbarung in der Vergangenheit schon mehrfach (2-3 Mal) Nachzahlungen aufgrund einer Abrechnung gezahlt oder Guthaben angenommen hat, kann sich unter Umständen nicht mehr auf die ursprüngliche Vereinbarung berufen.

Da die Nachfrage nach Betriebskostenberatungen in letzter Zeit sehr stark angestiegen ist, bietet Mieter helfen Mietern für Mitglieder und die, die es werden wollen, einen speziellen Beratungstag ohne Voranmeldung am Donnerstag, dem 16.01.03, von 9 bis 16 Uhr in der mhm-Geschäftsstelle Bartelsstr. 30 (Schanzenviertel) an.

Christiane Hollander ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de