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: Modernisierung II

Sie kommen nach Hause und vor Ihrem Haus steht ein Gerüst. Ein Aushang im Treppenhaus erklärt, Ihr Vermieter will eine Wärmedämmung aufbringen und die Balkone erneuern. Was tun?

Wenn Ihr Vermieter modernisieren will – und das Aufbringen einer Wärmedämmung zählt dazu –, muss er Sie drei Monate vor Arbeitsbeginn ausführlich schriftlich darüber informieren. Wie das Beispiel zeigt, läuft so etwas in der Praxis manchmal schief. Nicht nur kleine Privatvermieter, sondern auch Großvermieter versäumen es, Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig und in der erforderlichen Form anzukündigen. Der Mieter aus dem Beispielsfall könnte wegen der fehlenden Ankündigung die Arbeiten stoppen lassen. Denn nur wenn er drei Monate vorher schriftlich über Art, Umfang und Dauer der Arbeiten informiert worden wäre, müsste er die Arbeiten dulden.

Natürlich kann der Mieter die Situation auch zum Verhandeln nutzen. So könnte mit dem Vermieter geregelt werden, welche Arbeiten wann erledigt werden können und welche Arbeiten nicht geduldet werden. Der Vermieter hat den Vorteil, dass er weiter arbeiten kann. Der Mieter kann versuchen, kostenintensive Arbeiten zu verhindern, eine ordentliche Minderung auszuhandeln und auch schon die Frage der Mieterhöhung nach Abschluss der Modernisierung zu klären.

In einem ähnlich gelagerten Fall konnten die Mieter in Zusammenarbeit mit MHM die geplante Erhöhung für die größeren Balkone weitgehend abwehren: Statt 60 € für den neuen Balkon mussten die Mieter monatlich nur 10 € mehr für die vergrößerte Fläche zahlen. Und für die Wärmedämmung konnte eine Verteilung der Mieterhöhung auf drei Jahre bewirkt werden.

Der Mieter aus dem Eingangsbeispiel sollte sich also nicht damit begnügen, seine Hausratsversicherung über das Gerüst zu informieren. Er tut im Zweifel gut daran, seine Rechte bei Modernisierungen zu kennen und für Verhandlungen zu nutzen. MHM bietet für solche Fälle auch Hausgemeinschaftsberatungen an.SYLVIA SONNEMANN

Fotohinweis:SYLVIA SONNEMANN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de