Prozess gegen Irak-Lieferanten

MANNHEIM afp ■ Wegen illegaler Rüstungsexporte nach Irak müssen sich seit gestern zwei deutsche Geschäftsleute vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten Verstoß gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Sie sollen 1999 Bohrwerkzeuge im Wert von 250.000 Euro nach Irak vermittelt haben, die zum Bau von Artillerie-Geschützrohren geeignet waren. Unter Umgehung des UN-Embargos gegen Irak wickelten sie laut Anklage den Handel über Scheinfirmen ab und lieferten über Jordanien die Geräte nach Irak. Der 59-jährige Hauptangeklagte soll bereits 1997 und 1998 ukrainische MIG-Ersatzteile für 80.000 Dollar nach Irak vermittelt haben. Hingegen scheiterte der Versuch, aus der Schweiz Laufrohlinge zum Bau von Haubitzen für 1,8 Millionen Schweizer Franken zu vermitteln. Weiter soll der Angeklagte auf Bitten eines irakischen Partners eine 65 Millionen Dollar große Waffenlieferung in ein afrikanisches Land vorbereitet haben. Die Ermittlungsbehörden sind sich nicht sicher, ob die Lieferung über Jordanien ihren Weg nach Afrika gefunden hat.