Ein bisschen abschwören

Landgericht stellt Verfahren gegen vier KurdInnen ein, die eine Petition zur Aufhebung des PKK-Verbotes eingereicht hatten. Ihr Anwalt steht weiter vor Gericht

Ein politisches Abschwören, das war dem Vorsitzenden Richter klar, konnte und wollte er nicht verlangen. Eine Erklärung aber, sich in Zukunft an die Gesetze der Bundesrepublik halten zu wollen, war Bedingung für vier KurdInnen, damit ihre Anklage schließlich zu den Akten gelegt wurde. Die Große Strafkammer des Landgerichtes stellte gestern gegen Zahlung einer Geldbuße das Verfahren gegen die vier ein, denen ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorgeworfen worden war. Im Juli 2001 hatten sie in der Justizbehörde eine Petition zur Aufhebung des Verbotes der kurdischen Arbeiterpartei PKK überreicht. Gegen den Rechtsanwalt Jürgen Schneider, der die Aktion begleitet hatte, wird weiter verhandelt.

Im Sommer 2001 hatten KurdInnen bundesweit zur „Identitätskampagne“ aufgerufen. Um gegen das PKK-Verbot zu protestieren, sollten sich KurdInnen selbst offensiv der Mitgliedschaft bezichtigen. Allein in Hamburg sind dem über 2000 Männer und Frauen gefolgt. 2200 Erklärungen wurden insgesamt eingesammelt, Inhalt: „Ich bin PKK“. Die sollten am 2. Juli der damaligen Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) in der Behörde übergeben werden. Dafür hatten KurdInnen eine Versammlung vor dem Gebäude in der Drehbahn angemeldet und dort gegen das PKK-Verbot demonstriert. Zwei der jetzt Angeklagten sowie Rechtsanwalt Schneider hatten die Petition in der Behörde dann als Delegation überreicht.

Nur wenige Minuten dauerte die ganze Aktion. Peschel-Gutzeit war nicht vor Ort, ihr Amtsleiter nicht zu einer Diskussion mit der Delegation bereit. Die verließ das Haus, kaum dass sie die 14 Schnellhefter mit den Erklärungen überreicht hatte. Zwei der Angeklagten hatten sich vor der Tür als Ansprechpartner der Polizei zur Verfügung gestellt. Ihnen werde nichts passieren, wurde ihnen von den Beamten versichert, als sie ihre Personalien nannten. Wenige Woche später eröffnete die Staatsaanwaltschaft die Anklage wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

Die gründet sich darauf, dass die PKK in Deutschland verboten ist. „Die Forderung nach einer Aufhebung des Verbotes aber ist legitim“, so einer der Angeklagten vor Gericht, „und nichts anderes als das zu verlangen, haben wir getan.“ KurdInnen wollten gleichberechtigt hier leben, und das sei nur möglich, wenn sie nicht daran gehindert würden, demokratische Rechte wahrzunehmen.

Während die vier KurdInnen der Einstellung ihrer Strafverfahren gegen Geldbuße zustimmten, wies Anwalt Schneider den Anklagevorwurf gegen sich zurück. Seine Verteidigerin Gül Pinar begründete das damit, dass AnwältInnen bei politischen Aktivitäten nie wieder Beistand leisten könnten, wenn sie dadurch der Strafverfolgung ausgesetzt würden. ELKE SPANNER