Hochspieler gesucht

Spielbank-Prozess: Statt Urteil erneute Beweisaufnahme, Casino soll Aufzeichnungen rausrücken

dpa ■ Der Rechtsstreit um die Klage eines spielsüchtigen Mannes auf Rückzahlung seiner Verluste in der Spielbank Bremen geht in eine neue Runde. Statt ein Urteil zu verkünden, stieg das Hanseatische Oberlandesgericht am Donnerstag erneut in die Beweisaufnahme ein. Die Spielbank Bremen soll nun Aufzeichnungen über so genannte Hochspieler vorlegen. Dabei wird auch geprüft, wie viel Geld der Kläger verspielte. Das Gericht will zudem eine frühere Spielbank-Mitarbeiterin als Zeugin vernehmen.

Der Kläger ist ein ehemals vermögender Handelskaufmann, der nach eigenen Angaben jetzt arbeitslos ist. Er fordert 68.000 Euro zurück, die er an zwei Tagen im März 1999 und Juli 2000 verspielt haben will. Sein Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen hält die dabei abgeschlossenen Verträge mit der Spielbank für nichtig und sittenwidrig, da der Kaufmann als spielsüchtig bekannt und teilweise geschäftsunfähig gewesen sei. Den erneuten Einstieg in die Beweisaufnahme wertete der Anwalt als Teilerfolg für seinen Mandanten.

Die Klage war in erster Instanz vom Landgericht abgewiesen worden. Gieschen hofft jetzt auf die Aussagen der Zeugin, die die Geschäftsführung der Spielbank frühzeitig auf die Spielsucht des Mannes hingewiesen haben soll. Zudem habe sie das „Tracking System“ des Casinos gekannt, mit dem vermögende Spieler angeblich über Vergünstigungen angelockt wurden.