Betr.: taz 2002

taz 2002: Die taz-Genossenschaft feiert ihr zehnjähriges Bestehen, indem sie weiter wächst. Bild-Chef Kai Diekmann führt unter Anteilnahme der Nation den „Penis-Prozess“ gegen die taz, weil die Satireseite „Die Wahrheit“ ihm eine angeblich gescheiterte Penisverlängerung angedichtet hatte. Er verliert. Das Landgericht Berlin stellt fest, dass der Bild-Chef häufig selbst „Initiator“ von persönlichkeitsrechtsverletzenden Beiträgen sei. Die Kammer urteilt, dass „derjenige, der – wie der Kläger – bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht, weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird. Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben und wird daher – nach allgemeinen Regeln menschlichen Zusammenlebens – davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind.“