Franz Beckenbauer: „Es tut mir leid für den Rest der Welt, aber wir sind auf Jahre hinaus unschlagbar“

Am 3. Oktober 1990 feiern die Deutschen aus Ost und West die Wiedervereinigung. Die Volkskammer hatte am 23. August 1990 das Ende der Deutschen Demokratischen Republik und den Beitritt zum Gebiet des Grundgesetzes nach Artikel 23 zum 3. Oktober beschlossen.

Rechtlich geregelt wird die deutsche Einheit in drei Verträgen. Die wirtschaftliche Einheit wird bereits mit dem Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 1. Juli 1990 umgesetzt. Die innerdeutschen Aspekte werden im „Vertrag über die Herstellung der deutschen Einheit“ geregelt. Für die Absicherung der deutschen Einheit nach außen wurde der Zwei-plus-vier-Vertrag abgeschlossen.

Am 8. Juli 1990 wird Deutschland im Olympiastadion in Rom zum dritten Mal Fußball-Weltmeister – 1:0 im Finale gegen Argentinien. Es war der letzte WM-Titel.