in kürze KOPFTUCHSTREIT
: Bergkamen unterliegt

Das Tragen eines Kopftuchs ist kein Kündigungsgrund für eine muslimische Kindergärtnerin. Das Arbeitsgericht Dortmund widersprach der Auffassung der Stadt Bergkamen, die Erzieherin habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen (Az.: 6 Ca 5736/02). (dpa)