Dosenpfand bleibt

Klage gegen das Pflichtpfand erneut abgelehnt. Getränkeindustrie kündigt Gang nach Karlsruhe an

LEIPZIG ap ■ Im Streit über das Dosenpfand hat die bundesdeutsche Getränkeindustrie erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies gestern eine Klage von 33 Getränkeherstellern gegen das Land Nordrhein-Westfalen als unzulässig zurück. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter des siebten Senats, Wolfgang Sailer, die Klage hätte gegen die Bundesregierung und nicht gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht werden müssen. Die klagenden Unternehmen kündigten den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Das Gericht argumentierte, dass die Bundesregierung und kein Bundesland die Verpackungsverordnung erlassen habe. Richter Sailer rügte die Verordnung. Sie sei kein Paradebeispiel an Klarheit, sagte er. Unterdessen kündigten Umweltverbände an, juristisch gegen Unternehmen vorzugehen, die das Pfand nicht ordnungsgemäß umsetzen.