Geiz doch nicht geil

Bundesregierung rechtfertigt ihren Vorstoß gegen Lebensmittel-Discounter: Verkauf unter Einkaufspreis verboten. Aber neue Wettbewerbsgesetze erlauben Rabatte über das ganze Jahr

BERLIN taz ■ Der Preiskampf im deutschen Einzelhandel hat die Bundesregierung erreicht. „Ministerin will Schnäppchen verbieten!“, titelte gestern die Bild-Zeitung. Gemeint war Verbraucherschutzministerin Renate Künast, der Grund für die Aufregung: Die Entwürfe für die neuen Wetttbewerbsgesetze liegen vor. Darin werden Lockangebote und Dumpingpreise (dauerhafter Verkauf unter dem Einkaufspreis) klarer verboten als bisher. Das Auszeichnen der Waren mit einem alten durchgestrichenen und einem neuen Billigpreis soll künftig nur noch erlaubt sein, wenn der teure Preis wirklich längere Zeit verlangt wurde. Bei Verstößen können nicht nur Kunden und Wettbewerber klagen, sondern künftig auch Verbraucherverbände, meldete gestern das Handelsblatt.

Rabatte werden hingegen künftig das ganze Jahr über möglich sein und nicht auf Sommer- oder Winterschlussverkauf beschränkt sein.

Künast warnte gestern zur Eröffnung der Internationalen Grünen Woche in Berlin, dass „Qualität ihren Preis“ habe. Wenn die Billigketten weiter die Preise drückten, würden die Bauern in den Ruin getrieben und mit allen Methoden das Letzte aus Tier und Pflanze herausholen. Auch der Deutsche Bauernverband und die Verbraucherzentralen warnten vor der „Magie des Billigen“. Mit einem „Aktionsprogramm bäuerliche Landwirtschaft“ soll den Höfen geholfen werden. Die Stimmung im Vorfeld der Agrarschau ist angesichts der Aussichten für Landwirte getrübt. Vor allem die vor kurzem noch boomenden Biobauern klagen über Preiseinbrüche und Auslistungen beim Handel. Das mit dem Skandalpestizid Nitrofen verseuchte Biogetreide, Mitauslöser des Bioknicks, lagert unterdessen immer noch in Hallen in Mecklenburg-Vorpommern. Das bestätigte Landesminister Till Backhaus (SPD) gestern der taz. REM

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