Flying-Rat Attack

Magistrat: Vogelfütterer sollen künftig zahlen

taz ■ Schärfere Gesetze rufen in der Regel Kritikerinnen auf den Plan. Bitte, sollen sie sich doch formieren, gegen den jüngsten Vorstoß des Bremerhavener Magistrats gegen das Taubenfüttern innerhalb der Stadtgrenzen. Das soll künftig unter Strafe stehen. Wer sich beim Brotbröckchen-Werfen erwischen lässt – egal ob für Möwen oder Tauben – muss mit 30 Euro Geldbuße rechnen. Wiederholungstäter sollen bis zu 250 Euro blechen. Vorausgesetzt, die Stadtverordneten beschließen diese Verschärfung des Ortsgesetzes am 13. Februar.

Die Vogelnummer ist allerdings nur ein kleiner Baustein in einer breiter angelegten Saubermann-Kampagne, die auch Bananenschalen- und Zigarettenschachtelwegwerfer disziplinieren soll: Abfallsünder, die ihren Müll auf die Straße entsorgen, müssen beim Erstverstoß 25 Euro zahlen. Hundehalter soll es mit 35 Euro härter treffen – und zwar auch dann, wenn sie das Häufchen ihres Vierbeiners von Parkwiesen nicht beseitigen. Zur Erinnerung: Die Stinker auf dem Gehweg sind schon länger bußgeldpflichtig. Wobei die Statistik belegt, dass das pro Monat höchstens zweimal geahndet wurde.

ede