Jetzt vor Gericht

Schwerwiegende Anklage gegen den früheren Baumanagement-Bremen-Chef Gottfried Zantke

taz ■ Über ein Jahr nachdem die Bremer Staatsanwaltschaft kistenweise Akten beschlagnahmt hat, wurde jetzt gegen den gekündigten Geschäftsführer der stadteigenen Baumanagement GmbH, den 60-jährigen Gottfried Zantke, Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet: Bestechlichkeit im besonders schweren Fall. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Zantke soll sich sein Privathaus in der Mathildenstraße auffallend günstig von der Firma Zechbau renoviert haben lassen. Zugleich soll er sich für die Erteilung von Bauaufträgen an Zechbau stark gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert die unentgeltlichen Bauleistungen an Zantkes Privathaus in den Jahren 1996 und 1997 auf mindestens 452.694 Euro. Der Anklage gegen Zantke müsste logischerweise eine gegen Zechbau folgen – denn zur Bestechung gehören immer mindestens zwei. Auch gegen andere Beamte wird noch ermittelt.

Die Grünen – die für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses „Bau und Immobilien“ gesorgt hatten, begrüßten „die jetzt mit dem Fall Zantke beginnenden Strafverfahren im Bestechungskomplex rund um die Firma Zechbau“. Für den Obmann der Grünen im Ausschuss, Matthias Güldner, zeige die Anklage wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall, dass es sich bei den Vorgängen um das neue Polizeipräsidium in der Vahr, das Polizeihaus am Wall, die Ostkurve des Stadions und andere öffentliche Bauten nicht um Kavaliersdelikte gehandelt habe. Zwangsläufig werde auch die Seite der mutmaßlichen Vorteilsgeber, das heißt der Eigentümer und Mitarbeiter der Firma Zechbau im Fokus der Anklagebehörden stehen. Mit der Einstufung des Vergehens durch die Staatsanwaltschaft dürfte sich, so Güldner weiter, „auch die Strategie von CDU und SPD erledigt haben, den Fall bis zur Unkenntlichkeit runterzukochen und unter einem Mantel des Schweigens zu begraben.“

Zantkes Anwalt, Reinhold Schlothauer – er arbeitet in derselben Kanzlei wie Zech-Anwalt Erich Joester – teilte mit, dass sein Mandant ein „strafbares Verhalten“ bestreite. Die 7. Kammer des Bremer Landgerichts entscheidet nun, ob und wann das Verfahren eröffnet wird. hey