Klage-Marathon geht weiter

Neue Niederlage der Dosenpfandgegner. Bundesverwaltungsgericht hält Klagen auf Länderebene für unzulässig. Andere Klagen auf nationaler und europäischer Ebene sind indes weiterhin offen

Das letzte Urteil kommt erst, wenn sich kaum einer an den Dosenstreit erinnert

aus Freiburg CHRISTIAN RATH

Da kommen die Verbraucher nicht mehr mit. Während das Dosenpfand bereits eingeführt ist und im Bundestag schon über eine Neuregelung verhandelt wird, geht das juristische Tauziehen um das Zwangspfand weiter. Kaum denkt man, jetzt müsste die Sache doch geklärt sein, steht bald schon die nächste „Grundsatzentscheidung“ ins Haus.

Am späten Donnerstag nun hat das Bundesverwaltungsgericht abschließend geklärt, dass gegen das Dosenpfand nur vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt werden kann. Die bei zahlreichen anderen Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland eingereichten Klagen sind damit allesamt „unzulässig“.

Begründung: Das Inkrafttreten der Pfandpflicht war von der Bundesregierung in Berlin ausgelöst worden, als sie im Juli 2002 eine dauerhafte Unterschreitung der Mindestquote für Mehrwegflaschen feststellte. Vom Tisch ist damit auch der bisher einzige juristische Erfolg der Einweglobby, das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September letzten Jahres. Die Düsseldorfer Richter hatten völlig überraschend eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen für zulässig erklärt. Außerdem stellten sie fest, dass das Zwangspfand nicht von den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gedeckt und damit rechtswidrig sei.

Zugleich hatten die Kläger für das Land Nordrhein-Westfalen einstweiligen Rechtsschutz bis zum Ende des Klageverfahrens erhalten. Diesen Schutz hatte aber schon Anfang November das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster per Eilbeschluss wieder beseitigt. Auch damals hieß es, eine Klage auf Länderebene sei „unzulässig“.

Damit ist die Frage, ob das Dosenpfand eine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, aber noch immer nicht geklärt. Dieser und andere inhaltliche Kritikpunkte werden nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin und den nachfolgenden Instanzen entschieden. Zunächst können sich die Pfandgegner allerdings wenig Chancen ausrechnen. Im einstweiligen Rechtsschutz haben die Berliner Verwaltungs- und Oberverwaltungsrichter bisher immer gegen sie entschieden. Schließlich hatten sie auch deshalb gegen alle Bundesländer geklagt, weil sie die Berliner Gerichte gerne umgangen hätten.

Wie letztlich das Bundesverwaltungsgericht in der Hauptsache entscheiden wird, ist bislang noch völlig offen. Im gestrigen Urteil des Leipziger Gerichts finden sich keinerlei Anhaltspunkte. Unklar ist auch noch, wann es zu dieser Entscheidung kommen wird. Noch existiert nicht einmal ein Termin für die Hauptsache-Verhandlung der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Berlin.

Vage Hoffnungen der Pfandgegner ruhen inzwischen auch auf dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei dem zwei Verfahren anhängig sind. Im Dezember 2001 hat die EU-Kommission Deutschland wegen der Pro-Mehrweg-Politik verklagt und wird dabei von Frankreich und England unterstützt. Zum anderen liegt in Luxemburg ein Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus dem August 2002, bei dem sich österreichische Getränkehersteller gegen das Dosenpfand wandten.

Geklagt wird jeweils, dass ausländische Getränkeabfüller wegen der langen Transportwege durch die Bevorzugung von Mehrwegsystemen benachteiligt würden. Das Bundesumweltministerium hält dagegen, dass Getränkeimporteuere durchaus Einwegverpackungen anbieten dürfen, sie müssten nur ein Pfand erheben und für das Recycling sorgen. Mit einem ersten Urteil ist wohl erst gegen Ende des Jahres zu rechnen. Bis dahin wird sich aber wohl kaum noch jemand erinnern, dass das Dosenpfand mal so umstritten war.