Auskunftspflichtige Geschäftsführer
: Demokratie verpflichtet

Geschäftsführer bremischer Gesellschaften sind den Volksvertretern in aller Regel zur Auskunft verpflichtet. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Und doch bedeutet diese Feststellung einen Sieg für die Demokratie.

KOMMENTAR VON JAN ZIER

Denn bislang konnten sich GmbH-Chefs nach Gutsherrenart jeglicher parlamentarischer Kontrolle entziehen. Nicht nur Diethelm Hansen von der kommunalen Klinik-Holding machte davon weidlich Gebrauch. Der schlichte Hinweis auf die privatrechtliche Verfasstheit genügte, um allen kritischen Fragen aus dem Weg zu gehen. Dass die Gesellschaften nur scheinprivat sind, öffentliche Aufgaben wahrnehmen und steuerfinanziert werden – das hat mancher Geschäftsführer wohl verdrängt. Der Selbstentwurf als Firmen-Patriarch ist schmeichelhafter.

Wie sehr es der öffentlichen Kontrolle bedarf, hatte der Klinikskandal ebenso gezeigt wie jüngst der Fall des Flughafenchefs Manfred Ernst. Menschen wie er und Hansen werden es fortan viel schwerer haben, zu schweigen. Um sie zum Reden zu zwingen, müssen die Abgeordneten notfalls bereit sein, zu klagen. Davon sollten sie sich nicht abschrecken lassen. Sie haben nichts zu verlieren, wohl aber die Geschäftsführer. Wer dennoch auf dieses Recht verzichtet, macht das Parlament lächerlich.