„Kommt Doris ooch?“

Vor dem Berliner Landgericht: Schröder gegen „MOZ“

BERLIN taz ■ „Vorsicht, hier kommt der Kanzler!“ scherzt ein Gerichtsdiener, um sich seinen Weg durch die Meute vor dem Saal 100 des Berliner Landgerichts zu bahnen. „Kommt denn die Doris ooch?“, albern die Journalisten zurück.

Nein, hier tritt nur die 27. Zivilkammer zusammen, um über einen Widerspruch der Märkischen Oderzeitung (MOZ) gegen eine einstweilige Anordnung zu verhandeln, die Bundeskanzler Gerhard Schröder im Dezember gegen das Blatt erwirkt hatte. In einem Artikel vom 4. Dezember 2002 hatte der Journalist Gunther Hartwig durchblicken lassen, um die Ehe des Kanzlers sei es nicht zum Besten bestellt – wodurch Schröder seine Intimsphäre verletzt sah.

Richter Michael Mauck erklärte gestern, Politiker müssten sich „nicht alles gefallen lassen“, und bestätigte die einstweilige Verfügung gegen Hartwig, nicht aber gegen die Zeitung selbst – wegen eines Formfehlers. Schröder-Anwalt Michael Nesselhauf kündigte an, er werde „postwendend“ Unterlassungsklage gegen die MOZ erheben und eine Entscheidung im Hauptverfahren suchen. Darauf scheint sich Johannes Weberling, Anwalt der MOZ, bereits zu freuen. In seinem Plädoyer verweist er auf zahlreiche Homestories der Schröders und wedelt mit der Bunten: „Lügen sind das eine, die Wiedergabe von Gerüchten unter Vorbehalt etwas anderes.“

Auf das MOZ-Angebot, „das Kriegsbeil auch im Interesse des Amtes beiderseits zu begraben“, mochte Nesselhauf nicht eingehen. „Wir können beweisen, dass wir unsere Sorgfaltspflicht erfüllt haben“, sagte Weberling der taz: „Wenn es der Kanzler auf eine Hauptverhandlung ankommen lässt, dann werden wir natürlich Zeugen laden.“ Und dann kommt Doris ooch. ARNO FRANK