Kampf der Korruption

Nicht nur Fälle in jüngster Vergangenheit legen nahe: Bremen muss mehr tun gegen Bestechung. Die Regierung arbeitet einen Gesetzentwurf aus, gestern beratschlagten Experten darüber

Von Felix Zimmermann

Die Bremer Regierungskoalition bereitet ein Anti-Korruptionsgesetz vor. Zentraler Bestandteil des Gesetzes soll ein Register sein, in dem korrupte Unternehmen geführt werden, die keine Aufträge mehr erhalten. Für den Eintrag soll die Zulassung einer Anklage wegen Bestechung ausreichen, die Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, die Vorwürfe zu entkräften. Die Bremer Behörden wären verpflichtet, das Register ab einem Auftragsvolumen von 20.000 Euro zu konsultieren.

Der Gesetzentwurf schreibt auch das Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe vor: Größere Aufträge würden dann von zwei Behördenmitarbeitern geprüft. Bremen wäre neben Nordrhein-Westfalen und Berlin das dritte Bundesland, das den Kampf gegen Korruption per Gesetz aufnehmen würde.

Gestern luden SPD und Grüne zu einem Fachgespräch, und danach stand fest, dass es seitens der Experten sowohl Ablehnung als auch Zustimmung gibt – und dass zumindest die Grünen noch Verbesserungsbedarf für ihren Entwurf sehen.

Transparency International etwa, der Verein, der sich der Korruptionsbekämpfung weltweit verschrieben hat, begrüßt das Vorhaben eines Anti-Korruptionsgesetzes grundsätzlich: Es sei richtig, die bisher geltenden Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung per Gesetz für alle öffentlichen Auftraggeber allgemein verbindlich zu machen – die zahlreichen Gesellschaften, an denen das Land oder die Stadtgemeinde beteiligt sind, dürften aber nicht unberücksichtigt bleiben. Der Klinikskandal und die Bestechungsvorwürfe gegen Flughafen-Geschäftsführer Manfred Ernst zeigten, dass bei den Beteiligungsgesellschaften der Kampf gegen Korruption dringend verschärft werden müsse. Das Gesetz dürfe sich auch nicht auf ein Korruptionsregister beschränken: „Es müssen auch Regelungen zur Prävention und Kontrolle von Korruption aufgenommen werden“, sagte Rainer Dombois von Transparency International Bremen. Er verwies auf das Korruptionsbekämpfungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, von wo die Grünen-Abgeordnete Monika Düker angereist war. Sie warb ebenfalls für ein solches Gesetz, da es geholfen habe, ein Dunkelfeld zu erhellen: Korruption geschehe im Verborgenen, durch das Gesetz seien in ihrem Bundesland Anreize geschaffen worden, dagegen anzugehen. Über eine Hotline etwa seien 1.021 Hinweise auf Korruption eingegangen; um die 20 Unternehmen befänden sich im Korruptionsregister.

Für Torsten Slink von der Handelskammer Bremen bot das Anlass für Kritik an einem Bremer Anti-Korruptionsgesetz: Rechne man die Zahl der registrierten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auf Bremen um, würde hier vielleicht ein Unternehmen geführt. Das sei den Aufwand eines Gesetzgebungsverfahrens nicht wert.

Ralf Aping, der Leiter der beim Innensenator angesiedelten Zentralen Anti-Korruptionsstelle, hält die bestehenden Verwaltungsvorschriften für ausreichend: Auch die beinhalteten das Vier-Augen-Prinzip und zögen bei Missachtung eine Dienstpflichtverletzung nach sich.

Die Grünen wollen nach dem Fachgespräch die Maßnahmen gegen Korruption auf die Beteiligungsgesellschaften ausdehnen, die SPD hofft, das Gesetz schon bald verabschieden zu können.