Beschwerde

Dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegt eine Beschwerde zum al-Qaida-Prozess in Hamburg vor. Die Verteidigung des Angeklagten Mounir El Motassadeq wendet sich gegen eine so genannte Sperrerklärung für US-Verhörprotokolle des mutmaßlichen Terroristen Ramzi Binalshibh, teilte das Gericht mit. In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht wird dem Angeklagten unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord vorgeworfen.