Keine Ausnahme für Heyms Stein

Die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin hat eine Ausnahmeregelung für das Grab des Schriftstellers Stefan Heym auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Witwe des im Dezember 2001 gestorbenen Schriftstellers, Inge Wüste-Heym, möchte, dass auf dem Grabstein nur Heyms Name, Geburts- und Todesdatum stehen, ein Wunsch, den ihr Mann in seinem bereits 1981 verfassten Testament explizit geäußert hat. Den seit einer Änderung der Friedhofsordnung von 1999 vorgeschriebenen Davidstern und hebräische Schriftzeichen lehnt Wüste-Heym unter Berufung auf das Testament ab. Nach Informationen der Berliner Zeitung will sich das Gemeindeparlament jedoch noch einmal mit dem Thema befassen. Nach Ansicht von Wüste-Heym sollte es für das Grab ihres Mannes wegen der „offensichtlich zwingenden Datenlage“ eine Ausnahmegenehmigung geben. Gemeindevertreter halten dagegen, Heym sei kein Gemeindemitglied gewesen, und auch für diese gebe es keine Ausnahmen. DPA/TAZ