Viel Lärm um Wind

Urteil: OVG Münster hat Klagen zurückgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat Klagen von Anwohnern zurückgewiesen, die sich gegen die Genehmigung einer 80 Meter hohen Windenergieanlage in rund 300 Meter Entfernung von ihrem Wohnhaus zur Wehr gesetzt hatten. Ein Lärmpegel von 60 Dezibel am Tag und 45 Dezibel in der lautesten Nachtstunde sei zumutbar, meinten die Richter, auch wenn die ländliche Umgebung ihres Hauses ansonsten besonders ruhig sei. In Wohnsiedlungen lägen die Lärmschwellenwerte dagegen bei 50 Dezibel am Tag und 35 Dezibel in der Nacht. Ausschlaggebend für die Zumutbarkeit der Windradgeräusche sei ausschließlich die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, nicht die persönlichen Verhältnisse und besonderen Empfindlichkeiten einzelner Betroffener (Az. 7A 2127/00 u. a.). TAZ

Info: www.123recht.net