Kein Geld, kein Kindergarten

DRESDEN ap ■ Dresden hält nach der zustimmenden Entscheidung des Regierungspräsidiums an der Neuregelung fest, wonach arbeitslose Eltern ihre unter drei Jahre alten Kinder nicht mehr in eine Kindertagesstätte schicken dürfen. Wie der Sprecher der Stadtverwaltung, Kai Schulz, gestern mitteilte, wird der entsprechende Beschluss des Stadtrats aus dem vergangenen Jahr nicht geändert. Er gelte zunächst für ein Jahr. Danach sind Jungen und Mädchen bis zum dritten Lebensjahr vom Besuch einer Kinderkrippe ausgeschlossen, wenn ihre Eltern erwerbslos sind. Begründet hat die Stadt ihr Vorgehen mit den hohen Betreuungskosten, die überwiegend von der Kommune selbst bezahlt werden müssen.