Klage gegen Studienkonten?

BOCHUM taz ■ Die Studierendenvertretungen der NRW-Universitäten wollen gegen das Studienkontenmodell klagen, das die rot-grüne Landesregierung beschlossen hat. Ein Gutachten soll klären, welche Gesetzesbestimmungen angreifbar sind. Ab dem Sommersemester 2004 muss 650 Euro pro Semester zahlen, wer die eineinhalbfache Regelstudienzeit überschreitet. Im Durchschnitt sind so 14 Semester gebührenfrei. Ausnahmen gelten für Behinderte und Eltern. Die Proteste richten sich vor allem gegen die einjährige Übergangsfrist. „Die kurze Überbrückungszeit verstößt gegen den Vertrauensschutz“, sagt Bastian Gronloh, hochschulpolitischer Sprecher der Essener Uni. AJ