Drängeln wie die Profis

Einfach nur schubsen und grabschen ist öde: Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen kennt die wahren Kniffe der Schnäppchenjagd

taz ■ Auf‘m Sofa macht‘s Spaß, in echt muss es schlimm sein: Menschenmassen stürmen die Kaufhäuser, rennen Kameramänner um, die ihnen im Weg sind,um dann an riesigen Tischen pinke Polyester-Puschen und hautfarbene Büstenhalter auf das Verhältnis von Preis und Leistung zu überprüfen. Es folgt die obligatorische Szene der zwei Omis, die an den jeweiligen Enden desselben Schals zerren. Ja – es ist Winterschlussverkauf. Aber Schnäppchen ist nicht gleich Schnäppchen. Für den perfekten Ramschkauf gibt die Verbraucherzentrale in Bremen Profitipps.

Seit Montag dieser Woche läuft er, der vermutlich letzte Schlussverkauf. Rabatte soll es von nun an das ganze Jahr geben. Während der Einzelhandelsverband in Niedersachsen seine Zufriedenheit mit dem Start der Schnäppchenwochen kundtut, sollte der Kunde sich gleich mal vertraut machen mit den Bürgerrechten beim Shopping.

Regel Nummer Eins: Kassenbon 24 Monate aufbewahren. Denn die zweijährige Gewährleistungsfrist gilt auch für im Schlussverkauf erstandene Ware. Super wichtig: Kassenbons aus Thermopapier unbedingt kopieren. Sonst droht die Verblassung noch vor Ablauf der Gewährungsfrist. Regel Nummer Zwei: Sorgfältig prüfen, ob man mit etwaigen Mängeln leben kann. Denn gekennzeichnete Abweichungen zum Beispiel in Form und Farbe können nicht reklamiert werden. Ist die Preisreduktion wirklich angemessen? Nicht vergessen: Es darf auch gehandelt werden.

Regel Nummer Drei: Gegebenenfalls ein Umtauschrecht auf dem Bon oder dem Vertrag vereinbaren. Ein generelles Umtauschrecht gibt es nämlich nicht. Gerade Kulanzumtausche sind bei reduzierten Waren so gut wie immer ausgeschlossen. Wem also erst nach dem Kauf auffällt, dass das Muster der Winterjacke nicht zum Regenschirm passt, hat Pech – Umtausche aus persönlichen Gründen müssen, anders als solche aus rechtlichen Gründen, vom Handel nicht gewährt werden. Regel Nummer Vier: Preise vergleichen und einen kühlen Kopf behalten. Angebote im Schlussverkauf, die schon vorher reduziert waren, müssen im Preis noch einmal deutlich sinken. Geschäfte, die das versäumen, machen sich nach der Rechtssprechung einer Irreführung schuldig.

Auf zum Schnäppchenshopping und das Gelernte gleich anwenden. Die Inhaber der großen Kaufhäuser wird es freuen und die Kamerateams, die für die WSV-Bilder zuständig sind auch.

Lew