studis ziehen vor gericht
: Klagen im Detail

Generell gegen’s Kontenmodell

Den Studentenvertretungen in Nordrhein-Westfalen passt das Kontenmodell nicht. Sie wollen an den Studienkonten noch Schönheitskorrekturen vornehmen. Daher klagen sie gegen einzelne Bedingungen des in der vergangenen Woche verabschiedeten Gesetzes.

„Wir halten die Regelung für generell verfassungswidrig“, sagt Bastian Gronloh vom Allgemeinen Studierenden Ausschuss (Asta) der Dortmunder Uni, „aber nur Einzelklagen haben eine Chance.“ Ein Rechtsgutachten soll noch in dieser Woche klären, welche Bestimmungen rechtlich angreifbar sind.

Hauptkritikpunkt der Asten ist die kurze Übergangsfrist von zwei Semestern. „Wer sein Studium gebührenfrei begonnen hat, kann nicht innerhalb von einem Jahr 650 Euro pro Semester aufbringen“, sagt Thilo Machotta vom Bochumer Asta. Wer sich zum Beispiel bisher nicht für ein Auslandspraktikum beurlauben ließ, müsse jetzt dafür blechen. Auch die so genannten Härtefälle sind nach Ansicht der Asten juristisch angreifbar. „Nur wer obdachlos und todkrank ist, muss nicht zahlen“, sagt Machotta.

Der Anwalt der NRW-Asten sieht noch einen weiteren Klagegrund: „Das Modell widerspricht dem Sozialstaatgebot zur Verteilung der Studienplätze“, sagt der Münsteraner Jurist Wilhelm Achelpöhler. Weil arme Studierende aufgrund der Gebühr ihr Studium abbrechen müßten, wohlhabende aber jahrzehntelang weiterstudieren könnten, sorge der Staat nur noch für die Bildung von Reichen. „Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.“

Die Studierenden in NRW stehen nicht alleine da. Studierende aus allen Bundesländern wehren sich juristisch gegen ein teures Studium. Seit November 2002 werden vor dem Bundesverfassungsgericht die Rückmeldegebühren verhandelt, die Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Brandenburg eingeführt haben. Die Chancen der studentischen KlägerInnen in Baden-Württemberg stehen nicht schlecht, die Studienkosten wegen formaler Fehler im Gebührengesetz zu Fall zu bringen. Dann würde allerdings eine formale Änderung genügen, um das Gesetz doch noch durchzusetzen. Den Klagen der brandenburgischen Studierenden werden nur geringe Erfolgschancen eingeräumt.

Auch einzelne Länder klagen. Hamburg will zusammen mit dem CDU-regierten Baden-Württemberg gegen das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz klagen, Bayern hat sich aus prinzipiellen Erwägungen angeschlossen.

ANNIKA JOERES