Bauwagen doch erlaubt

Das Verwaltungsgericht (VG) hat den BewohnerInnen des ehemaligen Bauwagenplatzes Bambule im Karolinenviertel gestattet, während ihrer Mahnwache vor dem geräumten Gelände einen einzelnen Bauwagen aufzustellen. Die Polizei hatte es untersagt, für die Dauerkundgebung einen Bauwagen zu benutzen. Das VG hingegen hält es für „versammlungsimmanent“, bei einer Mahnwache, die die Verhandlungen mit dem Senat über das Bereitstellen eines Bauwagenplatzes zum Gegenstand hat, auch einen entsprechenden Wagen aufzustellen. Außerdem hat das VG gestattet, auch bei einer Kundgebung mit weniger als 30 TeilnehmerInnen einen Lautsprecher zu benutzen. EE