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Was ist eigentlich das Sorgerecht?

Das elterliche Sorgerecht umfasst alle Erziehungsfragen, von der Hausaufgabenaufsicht über den Arztbesuch bis hin zur Höhe des Taschengeldes.

Bei verheirateten Eltern haben Mutter und Vater das Sorgerecht gemeinsam inne. Nach einer Scheidung kann die gemeinsame Sorge beibehalten werden. Bei nicht verheirateten Eltern hat zunächst nur die Mutter das Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist aber möglich, wenn Vater und Mutter dies übereinstimmend beantragen. Leben Vater und Mutter getrennt und das Kind hält sich dauerhaft bei einem Elternteil auf, so kann dieser alle täglichen Erziehungsentscheidungen allein treffen. Der andere Elternteil kann nur bei besonders wichtigen Fragen mitentscheiden. Dazu gehören die Wahl der Schulart oder die Durchführung gefährlicher Operationen. Leben unverheiratete Eltern zusammen, ohne dass der Vater das Sorgerecht erhält – weil die Mutter dies verweigert oder der Vater keinen Wert darauf legt –, dann kann der Vater nach Absprache der Eltern dennoch miterziehen. Im Konfliktfall hat er allerdings keine Handhabe. CHR