Zum Dank genötigt

Eigentlich müssten die 160 Mitarbeiterinnen der Damenbekleidungs-Kette „Beutin“ dankbar sein – glaubt zumindest die Geschäftsführung. Schließlich bekommen sie trotz des Austritts aus dem Unternehmerverband die im Sommer vereinbarte tarifliche Gehaltserhöhung. Und auch das tarifliche Weihnachtsgeld ist in den drei Hamburger Kaufhäusern gezahlt worden.

Doch die Gewerkschaft ver.di moniert die Form: Seit Beutins Tarifflucht sind derartige Zahlungen als „freiwillige Leistungen“ auf dem Gehaltszettel deklariert. Und was Freiwilligkeit im Ernstfall bedeutet, erläuterte ver.di Vize-Landeschef Ulrich Meinecke Samstag den Beschäftigten des Hauses Mönckebergstraße vor Dienstbeginn auf der Straße. „Derartige Zahlungen können jederzeit gekürzt werden, sie sind rechtlich nicht einklagbar“, erklärte er, „und ob das tarifliche Urlaubsgeld gezahlt wird, ist noch offen.“

Im November hat ver.di daher eine betriebliche Tarifkommission gebildet, um Beutin wieder in die Tarifbindung zu bekommen. Tarifliche Leistungen seien schließlich keine Belohnung. Meinecke: „Ziel ist ein hausinterner Anschlusstarifvertrag, um sicherzustellen, dass in Zukunft der Gehalts- und Manteltarifvertrag Gültigkeit hat und sie nicht von der Gunst ihres Arbeitgebers abhängig sind.“ KVA