DGB klagt über Arbeit

Gewerkschaft klagt vor Bundesverfassungsgericht gegen Mehrarbeit für Beamte. Innenverwaltung: Chancenlos

Der Berliner DGB-Landesverband will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die vom rot-roten Senat verordnete Arbeitszeiterhöhung für Beamte klagen. „Wir haben jetzt einen Anwalt beauftragt, die Verfassungsbeschwerde zu formulieren“, sagte der DGB-Vize Bernd Rissmann am Montag. Der Senat habe mit seiner Anordnung, dass Beamte seit dem 8. Januar 42 statt bisher 40 Wochenstunden arbeiten müssen, „einseitig und überstürzt“ gehandelt. Der DGB sehe so seine grundgesetzlich verbrieften Beteiligungsrechte verletzt. Ein Sprecher von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte dazu, die Klage habe aus seiner Sicht keine Aussicht auf Erfolg.

Rissmann sagte, nach Auskunft von Rechtsexperten habe der DGB nach In-Kraft-Treten der neuen Regelung zwei Monate Zeit, Rechtsbeschwerde einzulegen. Da der Senat mit der einseitigen Maßnahme Bundesrecht aushebele, müsse die Klage vor dem Bundes- und nicht vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht werden. Es sei bundesweit einmalig, dass Beamte 42 Stunden in der Woche arbeiten müssten, betonte der Gewerkschafter.

Nach Artikel 9 des Grundgesetzes sowie den Paragrafen 60 und 91 des Landes- beziehungsweise Bundesbeamtengesetzes müssten die Gewerkschaften bei wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Dazu gehöre, dass die Positionen ausgetauscht werden und der Senat die Stellungnahme des DGB ernst nehme, sagte Rissmann. Aus Sicht Körtings sind die Beteiligungsrechte des DGB eingehalten worden, sagte sein Sprecher. „Es gab Gespräche dazu.“ Dennoch stehe dem DGB der Rechtsweg offen. „Wir können in aller Gelassenheit abwarten, was dabei herauskommt“, so der Sprecher. Bis dahin bleibe die Erhöhung der Arbeitszeit in Kraft. Auch Rissmann räumte das Risiko eines Scheiterns ein: „Wir beschreiten diesen Weg wohl wissend, dass wir verlieren können.“ DPA