Das Ende der Telefon-Betrüger

Sieben mutmaßliche Betrüger sollen in zehn Monaten 2,4 Millionen Mark von Geldanlegern ergaunert haben. Unglaublich: Manche Kunden ließen sich am Telefon überzeugen und zahlten bar. Den beiden Anführern drohen nun mehrere Jahre Haft

von CHRISTOPH TITZ

Der Börsenboom ist längst vorbei. In diesen Tagen frisst er die letzten seiner Kinder. Mikki B. und Stephan K. nutzten gemeinsam mit fünf Kumpanen die Hausse zu kriminellen Schnäppchen. Wegen ihres unterschiedlichen Alters stehen sie in zwei getrennten Prozessen seit gestern sowohl vor der Jugendstrafkammer als auch vor der ersten Strafkammer des Berliner Landgerichts vor dem Kadi.

Staatsanwalt Hochberg verlas zum Prozessauftakt mit der Anklage ein Lehrstück des Anlegerbetrugs: Die Siebener-Connection mietete im wenig schmucken Neukölln an der Rudower Straße ein Büro, fortan der Sitz ihrer fikitiven Anlagefirma Stock Asset Consulting, kurz SACON. Ein zweites Büro eröffneten sie drei Wochen später in Düsseldorf. Mikki B. gab den Geschäftsführer.

Die zwei Adressen, Telefone und drei Bankkonten sollen laut Staatsanwaltschaft ausgereicht haben, binnen zehn Monaten die stattliche Summe von rund 2,4 Millionen Mark einzusammeln. Stephan K. soll gemeinsam mit Giovanni T. die Anleger telefonisch überzeugt haben, der SACON Beträge zwischen 5.000 und 140.000 Mark zu überlassen. Ein Erfolg, der sich wohl nur mit dem damaligen Anlagewahn und der Überzeugungsgabe der beiden Haupttelefonisten erklären lässt. Stephan K. erledigte neben der Geldakquise auch Botengänge und holte sich so insgesamt rund 800.000 Mark in bar von den Investoren ab. Wirklich angelegt haben die Angeklagten nie etwas, SACON zahlte die Büromieten und üppige Gehälter an die Teilhaber, heißt es in der Anklage.

Umso erstaunlicher, dass neben geprellten Kleinzockern manche Anleger über die gesamten zehn Monate hinweg sechsstellige Beträge in mehreren Tranchen der SACON anvertrauten. Das klingt nicht mehr nach dem kleinen Mann, der von Betrügern über den Tisch gezogen wurde. Staatsanwalt Hochberg hält den Gedanken, dass hier Geld am Finanzamt vorbei investiert werden sollte, für „nicht ganz abwegig“. Ob die einstige SACON-Klientel an der Aufarbeitung interessiert ist und Freude an eventueller Rückerstattung hätte, bleibt also fraglich. Die gelackmeierten Kleinsparer aber können dennoch auf etwas hoffen, was zahllosen Volksaktionären verwehrt bleiben wird: Sie würden ihr durch Leichtgläubigkeit verlorenes Geld zurückbekommen. Zumindest einen Teil davon.