ALG-II-Bezieher schlecht beraten

BERLIN epd ■ Nach dem Willen mehrerer Bundesländer soll die Rechtsberatung für ALG-II- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden. Der Bundesrat entscheidet Freitag über einen Gesetzentwurf von fünf Bundesländern zur Reform des Beratungshilferechts, der die Hürden für den Gang zum Rechtsanwalt erhöht. Hintergrund ist die Klagewelle nach Einführung der Hartz-IV-Gesetze. Die Kosten für die Beratungshilfe, die allein die Länder bezahlen, sind stark gestiegen. Nach Angaben aus Sachsen-Anhalt haben sie sich von 2000 bis 2007 mehr als verdreifacht. Die Novelle zur Reduzierung der Kosten wird auch von Sachsen, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein unterstützt. Das Beratungshilfegesetz sieht vor, dass der Staat außergerichtliche Anwaltskosten für Menschen mit geringen Einkommen übernimmt.