südwester
: Name erlaubt

Der zehnjährige Leonard Matthias Grunkin-Paul aus Niebüll darf seinen doppelten Nachnamen behalten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Junge war in Dänemark geboren worden, wo Doppelnamen auch bei Kindern erlaubt sind. Weil der Name bereits in der Geburtsurkunde gestanden habe, dürfe er ihn behalten, urteilten die Richter. Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) begrüßte das Urteil. Es werde Zeit, „die Diskriminierung der Doppelnamen zu beenden“. Die ehemalige Justizmisterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem „Meilenstein in der Namensrechtssprechung“. Schade sei nur, dass der Nachname von Leonard Matthias so kurz ausgefallen sei. „Das hätten die Eltern sich vorher überlegen müssen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.