Korruption
: Schlechter als Schweden, besser als Botswana

Der Senat will die Bekämpfung der Korruption weiter optimieren. Nach der neuen Landesverordnung hat Hamburg nun eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein vereinbart. Bei „länderübergreifenden Ermittlungen“ – wenn also ein Hamburger Beamter von einer Firma aus dem ganz hohen Norden bestochen wird, oder umgekehrt – findet ein genereller Informationsaustausch statt. Die jeweiligen örtlichen Steuerfahndungen werden eingebunden.

Überdies ist dem für Korruption zuständigen Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) zum 1. März ein Steuerfahnder zugeteilt worden. „Er soll die Zusammenarbeit zwischen der Finanzverwaltung und den Strafverfolgungsbehörden optimieren und gleichzeitig die Möglichkeiten der steuerlichen Abschöpfung illegaler Gewinne verbessern“, sagt Staatsrat Walter Wellinghausen. „Korruption schadet der Gesellschaft und der Wirtschaft. Nehmer wie Geber arbeiten im Verborgenen.“ Deshalb können sich nach der neuen Verordnung Hinweisgeber an das DIE wenden – auch wenn sie selbst in Korruption verwickelt sind – ohne dienstrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. „Eine wirksame Korruptionsbekämpfung ist auf Hinweise von Dritten angewiesen.“

Die Zahl der beim DIE geführten Ermittlungsverfahren von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung erreichte im Jahr 2002 mit 224 Verfahren einen neuen Höhepunkt. Laut Wellinghausen besteht im weltweiten Vergleich zu Skandinavien erheblicher Nachholbedarf. „Wir liegen in der Aufklärung im Mittelfeld aber noch knapp vor Botswana.“ KVA