„Die Falschen vor Gericht“

Mit „Pfui Teufel“ plädierten Anwälte auf mildernde Umstände im Bunkermordprozess

taz ■ Nach dem Staatsanwalt plädierten jetzt die Verteidiger im wieder aufgenommenen Prozess um das am Bunker Valentin ermordete kurdische Pärchen. Anklage und Nebenklage hatten letzte Woche vor dem Bremer Landgericht lebenslange Haft für die drei Angeklagten gefordert. Gestern plädierten die Verteidiger auf Totschlag im Affekt. Sie reklamierten mildernde Umstände und damit ein Strafmaß, dass ihren Mandaten noch „eine Lebensperspektive“ lasse.

Begründung: Die Angeklagten hätten den Tötungsbefehl der PKK im Sommer 1999 nicht verweigern können – aus Angst um ihr eigenes Leben. Zwar hätten sie den Mord ausgeführt, verantwortlich seien aber andere, so Verteidiger Stefan Horn. Die Beteiligung seines Mandaten, der im früheren Verfahren als Wortführer eingeschätzt wurde, habe sich auf „körperliche Anwesenheit am Tatort“ beschränkt. Er dürfe nicht mehr bekommen, als die 9,5 Jahre des PKK-Gebietsverantwortlichen, forderte er weniger als die im aufgehobenen Urteil verhängten 15 Jahre.

Auch Star-Anwalt Rolf Bossi ging es in seinem kurzen Auftritt um die Verhältnismäßigkeit: Man habe es mit den „Handlangern“ zu tun, nicht mit den Drahtziehern: Nach dem zweiten Weltkrieg habe man die Soldaten der Wehrmacht auch nicht vor Gericht gestellt. Die Forderung von Staatsanwalt Uwe Picard nach lebenslangen Haftstrafen kommentierte Bossi mit „Pfui Teufel“. Auch der Verteidiger eines weiteren Angeklagten sah die Falschen vor Gericht. bow