Erneut Hungerstreik

Nach Selbstmordversuch eines Mitinsassen verweigern 60 Abschiebehäftlinge in Grünau wieder das Essen

Erneut sind im Abschiebegewahrsam Grünau sechzig Häftlinge in den Hungerstreik getreten. Auslöser war der Suizidversuch eines 28-jährigen Abschiebehäftlings, der nach einem Selbstmordversuch ins Köpenicker Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Russe, der sich wegen eines vorherigen Selbstmordversuches bereits in einer Isolierzelle befand und am Hungerstreik von siebzig Gefangenen Ende Januar teilgenommen hatte, hatte nach Polizeiangaben am Montag versucht, sich in einem Toilettenraum zu erhängen.

In einem ergebnislosen Gespräch mit Vertretern der Anstaltsleitung und der Ausländerbehörde wiesen Sprecher der Gefangenen gestern darauf hin, dass Forderungen nach einer verbesserten medizinischen Versorgung, der Freilassung von Häftlingen mit unverhältnismäßig langer Haftdauer und nach sinnvollen Freizeitbeschäftigungen bislang nicht entsprochen worden sei. Zudem habe es in den vorigen vier Woche noch mehr Suizidversuche gegeben.

In einem offenen Brief zur Unterstützung der Insassen und ihrer Forderung ist Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern zudem aufgefordert worden, „mindestens die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der internationalen Konventionen in Berlin zu gewährleisten“. Zusagen, die Körting beim ersten Hungerstreik von über 70 Gefangenen Ende Januar gemacht hätte, seien bislang nicht eingehalten worden, heißt es darin. Zudem verweist das Schreiben auf einen Übergriff: Ein junger Abschiebehäftling soll von zwei Polizisten im Keller festgehalten und von einem dritten misshandelt worden sein. Zu den Unterzeichnern gehören die Professoren Professor Wolf-Dieter Narr vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, Frigga und Wolfgang Fritz Haug, der Bayerische Flüchtlingsrat und die Antirassistische Initiative. Sie fordern „wenigstens die Umsetzung der in den Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und PDS festgehaltene Hafterleichterungen, die eine Entfernung der Fenstergitter, die Begrenzung der Haftdauer auf die gesetzlich vorgeschriebene Länge und das Verbot der Inhaftierung von Jugendlichen und Schwangeren vorsieht“. HEIKE KLEFFNER