die k.-u.-k.-woche der wahrheit: ja zum artikel 301! nein zur beleidigung des türkentums!
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Im türkischen Strafgesetzbuch gibt es den beliebten Artikel 301, der die „Beleidigung des Türkentums“ verbietet und unter Strafe stellt. Gerade wir als Wahrheit-Redakteure sind entschiedene Anhänger dieses feinen Paragrafen. Denn, wo kämen wir denn da hin, wenn jeder frisch von der Leber weg das Türkentum beleidigen könnte? Wenn jedes dreckige Schwein ohne Folgen das Türkentum verunglimpfen dürfte? Nun wollen diese elenden Säue aber den sauberen Paragrafen abschaffen, nur um ohne Rücksicht auf Verluste einfach jeden beschimpfen zu können. Das muss jedoch allein den Anhängern des großartigen Artikels 301 vorbehalten bleiben. Denn so haben wir die absolute Beleidigungshoheit, während sich die Gurken von Gesetzesverächtern in den Arsch beißen, weil wir sie zwar stundenlang verunglimpfen dürfen, diese Trottel vor dem Herrn aber die Klappe halten und auch noch brav Männchen machen müssen vor Gericht, diese verkackten Pudel. Ja zum Artikel 301! Nein zur Beleidigung des Türkentums! Wir sind dabei. Denn nur so macht Beleidigen richtig Spaß.