Altinküpe darf schächten

FREIBURG taz ■ Metin Altinküpe darf zum Opferfest doch schächten. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Montagnachmittag feststellte, hat Altinküpes Widerspruch gegen eine Anordnung des zuständigen Lahn-Dill-Kreis aufschiebende Wirkung. Der hessische Metzger hatte 2001 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, wonach strenggläubige Muslime eine Ausnahmebewilligung zum betäubungslosen Schlachten erhalten können (siehe taz von gestern). Diese wird Altinküpe vom Land Hessen aber immer noch verweigert. Das Land hält es nicht für erwiesen, dass sein Moscheeverein betäubungsloses Schlachten vorschreibt. CHR