CDU für Spendenskandal zur Kasse gebeten

Niederlage vor Gericht: Partei muss 20 Millionen Euro zurückzahlen. Union will sich in Karlsruhe beschweren

LEIPZIG/BERLIN afp ■ Die CDU hat im Rechtsstreit mit Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) um eine im Zuge der hessischen Spendenaffäre verhängte Millionenstrafe eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht wies gestern eine Beschwerde der CDU gegen ein Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus formalen Gründen ab. Damit muss die CDU rund 20 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen.

Doch die Union kämpft weiter. CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann kündigte umgehend Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung in Karlsruhe an. Allerdings ist das Urteil nunmehr rechtskräftig, sodass Thierse das Geld einfordern kann. (Az.: 6 B 68.02) Hintergrund ist der Streit um den Rechenschaftsbericht der CDU über ihre Finanzen im Jahr 1998. Dort hatte die Partei 18,2 Millionen Mark nicht angegeben, die die hessische CDU auf Auslandskonten verschoben hatte. Thierse hatte deshalb im Februar 2000 umgerechnet 21 Millionen Euro bereits ausgezahlter Gelder zurückverlangt. Dagegen klagte die CDU und erhielt in erster Instanz zunächst auch Recht. In zweiter Instanz war jedoch im Juni 2002 das Oberverwaltungsgericht Berlin der Position Thierses gefolgt. Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt nur noch der Weg nach Karlsruhe.

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