Belästigung im Zug kommt teuer

Wegen sexueller Belästigung eines Fahrgastes hat das Amtsgericht Tiergarten gestern einen Zugführer der Deutschen Bahn zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Dem Gericht zufolge hatte der Mann einen 20-Jährigen im August 2001 im Regionalzug von Bernau nach Hohenschönhausen in den Steuerraum gelockt und ihm dort in den Schritt gefasst. Vor Gericht hatte der Angeklagte dies bestritten. Es sei „erschreckend“, dass ein Bahn-Mitarbeiter einen Fahrgast auf diese Weise belästige, so die Richterin. Der Angeklagte hatte seinen Dienst bereits beendet und befand sich auf der Rückfahrt, als der 20-Jährige in das leere Abteil einstieg. Der 38-Jährige sprach ihn an und fragte ihn, ob er sich „etwas Geld verdienen“ wolle. Zuvor hatte er noch den Fahrschein kontrolliert. DDP