Hitliste der 50 größten Kapitalvernichter

Schutzvereinigung für Wertpapiere nennt größte Aktienflops. Auch DAX-Werte MLP und Hypovereinsbank sind dabei

BERLIN taz ■ Das dritte Jahr in Folge ging es abwärts auf den Aktienmärkten. Das wird an der so genannten Watchlist für das Jahr 2002, die die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gestern in Berlin vorgestellt hat, noch mal deutlich. Die DSW erstellt jährlich ein Ranking der „50 größten Kapitalvernichter“, in diesem Jahr zum letzten Mal getrennt nach Standardwerten und Neuem Markt.

„Bei den Standardwerten sind es, wie in den letzten Jahren auch, insbesondere die kleineren Nebenwerte, die sich in der Watchlist finden“, so Malte Diesselhorst, Berliner Landesgeschaftsführer des DSW. Auf den ersten drei unrühmlichen Rängen finden sich die Gold-Zack AG, WKM Terrain und die K&M Möbel AG. „Aber auch die Schwergewichte aus dem DAX sind nicht mehr davor gefeit, sich unter die 50 größten Kapitalvernichter einreihen zu müssen“, sagte Diesselhorst. Auf Platz 32 der Liste steht die Commerzbank, direkt dahinter MLP; die HypoVereinsbank ist auf Rang 42 zu finden.

Als Faktoren für den Abwärtstrend nannte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW, „geopolitische Unsicherheiten, latente Terrorangst, die spektakuläre Pleite von Worldcom und den schwelenden Irakkonflikt“. Der Neue Markt leide zusätzlich unter etlichen selbst gemachten Problemen, sodass die Verluste dort noch dramatischer seien. „Das alles ist nicht nur auf das Platzen einer spekulativen Blase zurückzuführen“, so Hocker. Vielmehr habe es eine ganze Reihe dreister Anlegerschädigungen gegeben, sodass der Rückzug der Anleger aus dem Marktsegement kein Wunder sei.

Die ersten drei Ränge der Watchlist für den Neuen Markt werden von Medienunternehmen belegt. Den ersten Platz teilen sich RTV-Family und BKN Internationale, gefolgt von der Produktionsfirma IM Internationalmedia.

Düster sieht es aus für Anleger, die Aktien von Unternehmen aus der DSW-Liste halten: Auf Kursbesserungen zu warten könnte länger dauern. Sind die Verluste durch Missmanagement verursacht worden, besteht eine – allerdings geringe – Chance, auf Schadenersatz zu klagen. Hocker empfiehlt den Anlegern „die steuerliche Nutzung der Verluste“. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich wahrscheinlich am 21. Februar die gesetzlichen Regelungen ändern werden. In dem Fall werde die einjährige Spekulationsfrist gestrichen und eine pauschale Versteuerung von 15 Prozent auf Veräußerungsgewinne eingeführt. MIRIAM EWALD