Familienversicherung wird nicht ausgeweitet

Ist ein Elternteil privat versichert, muss auch künftig das Kind Beitrag zahlen, urteilt das Bundesverfassungsgericht

FREIBURG taz ■ Für Kinder mehr verdienender verheirateter Privatversicherter müssen weiter Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern die Verfassungsbeschwerde einer bayerischen Familie ab. Sie wollte unter Berufung auf den „Schutz der Ehe“ die gesetzliche Regelung aushebeln.

Derzeit sind rund 160.000 Kinder von verheirateten Beamten, Selbstständigen und oberhalb der Bemessungsgrenze Verdienenden von der beitragsfreien Mitversicherung bei den gesetzlichen Kassen ausgeschlossen – auch wenn der andere Elternteil dort pflichtversichert ist. Für die Privatversicherung der Kinder entstehen monatliche Zusatzkosten zwischen 60 und 145 Euro, bei der Teilversicherung von Beamtenkindern sind es im Schnitt rund 18 Euro.

Karlsruhe bestätigte nun die aktuelle Rechtslage. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs relativ viel Freiraum. Wirtschaftlich leistungsfähige Ehepaare dürften daher von der kostenlosen Mitversicherung ihrer Kinder ausgeschlossen werden. Eine „punktuelle“ Benachteiligung gegenüber unverheirateten Paaren sei hinzunehmen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das Urteil. Die Richter hätten die Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt. CHR

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