Bambule verplombt

Die Suche geht weiter: Bundesfinanzministerium legt Veto gegen Bauwagenplatz im Zoll-Ausland Freihafen ein

Eigentlich war für gestern Nachmittag ein Besichtigungstermin des Platzes neben dem Musicalzelt „König der Löwen“ am südlichen Elbufer vorgesehen, auf dem Bambule zumindest auf ein Jahr befristet unterkommen sollte. In letzter Minuten sagte Innenstaatsrat Walter Wellinghausen den Termin ab. Begründung: „Der von den ehemaligen Bauwagenbewohnern vorgeschlagene Platz im Freihafen neben dem alten Elbtunnel kommt aus Rechtsgründen nicht in Betracht.“ Nun geht die Suche von vorne los.

Vor allem die Oberfinanzdirektion als Bundesbehörde des Freihafens hat ihr Veto eingelegt. Denn der Freihafen sei aus zollrechtlicher Sicht Ausland, daher könne eine Nutzung nicht geduldet werden. „Im Übrigen bestehen rechtliche Schranken aus Gründen des Hamburgischen Wassergesetzes, da es sich um eine Fläche im Tidegebiet der Elbe handelt“, sagt Wellinghausen. Und auch das „Hafenentwicklungsgesetz“ verbiete eine Nutzung des Areals.

Bambule wird nun bei den Verhandlungen in der kommenden Woche nochmals verstärkt den Brammer-Platz am Schulterblatt ins Gespräch bringen, gegen den bislang keine rechtlichen Bedenken bestanden. Lediglich politische Einwände sind geltend gemacht worden, da das Gelände im Kernbereich Hamburgs liegt. Ein Areal am Stadtrand lehnt wiederum Bambule ab. Wellinghausen: „Ob es einen Platz gibt, der der Rechtsordnung entspricht und als sozial-verträglich angesehen werden kann, ist derzeit nicht abschließend zu beurteilen.“

Kai von Appen