freistellungsauftrag
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Ärgerlich ist, wenn die ohnehin mageren Zinsen am Jahresende auch noch mit dem Finanzamt geteilt werden müssen. Für Sparer gibt es deshalb die Möglichkeit, Freistellungsaufträge zu erteilen. So bleiben Kapitaleinkünfte bis zu 3.202 Euro (für Verheiratete) oder 1.601 Euro (für Alleinstehende) im Jahr steuerfrei.

Eine wichtige Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein: Der Freistellungsauftrag sollte bei der Bank auch rechtzeitig eintreffen – spätestens bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr. Manche Banken wollen sogar einen Arbeitsvorlauf von zwei bis vier Wochen. Wer Zeit sparen möchte oder einfach ganz spät dran ist, darf sich dazu auch eines Faxgerätes bedienen. Die Oberfinanzdirektion München bestätigte, dass per Fax erteilte Freistellungsaufträge gültig seien (Aktenzeichen S 2404-26 St 41/42). TAZ