Schülerin verurteilt

14-Jährige zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt: Sie hatte ein kurdisches Mädchen mit dem Feuerzeug drangsaliert

Am Ende war der Jugendrichter hart: Eine 14-jährige Schülerin muss jetzt 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Gemeinsam mit zwei jüngeren, strafunmündigen Kindern hatte das Mädchen eine 12- jährige kurdische Mitschülerin letztes Jahr an Christi Himmelfahrt auf einem Hemelinger Spielgelände drangsaliert.

Die drei Kinder hatten das kurdische Mädchen festgehalten, es unter anderem mit einer brennenden Zigarette verletzt und mit einem Feuerzeug an den Haaren der Kurdin gezündelt. Das Kind musste sich danach in psychologische Betreuung begeben.

Das Urteil fiel jetzt rund rund neun Monate nach der Tat. Die Angeklagte war bisher noch nie polizeilich in Erscheinung getreten – als umso ungewöhnlicher bewerten Fachleute, dass das Verfahren wegen Körperverletzung nicht gegen eine Arbeitsauflage eingestellt, sondern dass es zu einem Urteil kam. Hintergrund dieser richterlichen Entscheidung ist offenbar, dass die junge Angeklagte sich über das Ausmaß ihrer Tat bis heute nicht klar ist.

Die eingewanderten Eltern des geschädigten Mädchens hatten vergangenes Jahr erst auf Anraten eines Freundes der Familie Anzeige wegen Körperverletzung erstattet (die taz berichtete). Danach hatten sie mehrfach weitere Übergriffe gegen ihre Tochter beklagt.

Gerichtsanhängig ist nur das Verfahren wegen Körperverletzung geworden. Die Schule hatte nach Bekanntwerden verschiedener Konflikte eingegriffen – und sich um das offenbar an den Rand gedrängte Mädchen gekümmert. Die Familie des verurteilten Mädchens muss nun mit einer Schmerzensgeldklage rechnen.

ede