Dem Grundgesetz treu?

betr.: „Ohne Rücksicht auf das Grundgesetz“, taz vom 13. 2. 03

Es ist sehr widersprüchlich, wenn dem Herrn Bundeskanzler die Treue zum Grundgesetz zugute gehalten wird, während jetzt schon durch Gewährleistung der Überflugrechte und Mitwirken bei den Kriegstransporten sowie Lieferung von Raketen die von Bettina Gaus erwähnten Grundgesetzartikel auch ohne die Union de facto laufend verletzt werden. M. CONIC, Kassel