Denkmalschutz light

Bürgerschaft beschließt Erhaltungssatzung. Am Wall und an der Schlachte gilt jetzt: erst prüfen, dann abreißen

taz ■ Es ist kein richtiger Denkmalschutz, aber immerhin die „light“-Variante davon: Die Häuser am Wall zwischen Sögestraße und Altenwall, an der Schlachte von der Martinikirche bis zur letzten Schlachtpforte sowie einige Häuser am Schüsselkorb, in der Bucht- und der Violenstraße sind ab heute per Erhaltungssatzung geschützt. Einstimmig segnete die Bürgerschaft gestern das entsprechende Ortsgesetz ab. Droht ein Umbau, Neubau oder Abriss in dem geschützten Gebiet das Ortsbild oder die städtebauliche Gestalt des Gebiets zu beeinträchtigen, darf das Bauressort die Genehmigung dafür verweigern oder mit Auflagen versehen, etwa zum Wiederaufbau der Fassaden.

Eine Garantie gegen einen Abriss ist die Satzung allerdings nicht: Der Erhalt des Gebäudes muss auch „zumutbar“ sein. „Ob die Satzung ein geeignetes Mittel ist oder nicht, wird sich in der Praxis zeigen“, sagte die baupolitische Sprecherin der Grünen, Karin Krusche.

SPD und Grüne hätten gerne auch das nach dem zweiten Weltkrieg errichtete Stefani-Viertel unter Schutz gestellt. Dagegen hatte sich allerdings die CDU gesperrt. „Wir halten auch dieses Gebiet für erhaltenswert“, sagte Uta Kummer (SPD). Selbst in der Vahr gebe es einzelne Gebäude, die einen derartigen Schutz verdient hätten. Das Denkmalverständnis der CDU, beklagte Kummer, sei „sehr konservativ“. sim