Leichenschau verboten

„Körperwelten“-Verbot rechtens. Institut für Plastination klagt weiter. Hamburg möglicher neuer Standort

MÜNCHEN afp ■ Das Verbot der umstrittenen „Körperwelten“-Ausstellung des Leichenpräparators Gunther von Hagens durch die Stadt München ist rechtens. Das Verwaltungsgericht lehnte gestern einen Eilantrag des Heidelberger Instituts für Plastination gegen das Verbot ab.

Die Kammer sei der Auffassung, dass es sich bei den Ausstellungsstücken nach wie vor um Leichen beziehungsweise Leichenteile handle. Für diese gelte das Bestattungsrecht, nach dem die Würde der Verstorbenen nicht verletzt werden dürfe. Die Ausstellung werde diesem Anspruch nicht gerecht. Das Institut für Plastination kündigte an, bei einem negativen Bescheid vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als nächster Instanz weiter zu klagen. Auch ist Hamburg als möglicher neuer Ausstellungsort im Gespräch.